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Gassen zur Notfallreform: Wir haben keine personellen Ressourcen für Doppelstrukturen
Der KBV-Chef wies darauf hin, dass die Reform in ihrer bisherigen Ausgestaltung den Aufbau von Doppelstrukturen forciere und von den Niedergelassenen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusätzliche Aufgaben abverlange. „Die KVen sollen verpflichtet werden, durchgängig – also 24/7 – sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Das lehnen wir ganz klar ab, da dafür keine Kapazitäten vorhanden sind“, betonte Gassen.
Nötig ist eine verbindliche, bundesweit einheitliche Ersteinschätzung
Im Vorfeld der Anhörung hatte der Vorstand der KBV in einer Pressemitteilung klargestellt, dass er das Ziel, die Notfall- und Akutversorgung besser zu organisieren, unterstütze. Benötigt werde eine Reform, die in der Realität funktioniere. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe dagegen neue Parallelstrukturen, ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal kommen solle und wie das alles finanziert werden könne, betonten Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Die Vorstände wiesen auf das bestehende dichte Netz aus Arztpraxen, Bereitschaftsdienst, 116117, Rettungsdienst und Notaufnahmen hin. „Das Problem ist nicht, dass wir zu wenig Strukturen haben. Das Problem ist, dass Patientinnen und Patienten nicht konsequent dorthin gesteuert werden, wo sie medizinisch richtig aufgehoben sind“, unterstrichen Gassen, Hofmeister und Steiner.
Nötig sei vielmehr eine verbindliche, bundesweit einheitliche Ersteinschätzung und eine starke 116117 als zentraler Zugang zur ambulanten Akut- und Notfallversorgung. „Die 116117 muss digital, telefonisch und als digitale Fallübergabe mit den bestehenden Strukturen funktionieren. Eine gut ausgestattete, digital eng mit der 112 vernetzte 116117 kann Hilfesuchende zuverlässig und schnell an die richtige Versorgungsebene weiterleiten“, betonten die KBV-Vorstände.
Pläne der Bundesregierung zur Notfallversorgung
Die Bundesregierung will mit der längst überfälligen Reform die Angebote der Notfallversorgung besser vernetzen und damit die notdienstliche Akutversorgung der Patienten verbessern. Dafür sollen die KVen rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Angebote bereitstellen.
Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 von KBV und KVen soll darüber hinaus als Akutleitstelle ausgebaut werden, die die Patienten nach einer Ersteinschätzung dorthin leiten soll, wo ihnen am besten geholfen wird. Dabei ist eine enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und der Rufnummer 112 vorgesehen. Die Fallübergabe an die behandelnden Ärzte soll digital erfolgen.
Außerdem sollen an ausgewählten Krankenhäusern integrierte Notfallzentren – kurz INZ – aufgebaut werden, die ebenfalls rund um die Uhr besetzt sein sollen. Es ist vorgesehen, dass diese aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen.
Patienten, die sich zuvor an die 116117 gewandt haben und denen geraten wurde, sich an ein INZ zu wenden, sollen dort zeitlich bevorzugt versorgt werden. Neu ist, dass Vertragsärzte in den INZ künftig auch Medikamente zur Notfallversorgung ihrer Patienten abgeben dürfen. Das ist bislang nicht erlaubt.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll im Laufe des Jahres beraten und vom Bundestag beschlossen werden. Das Gesetz könnte dann 2027 in Kraft treten.