Mammographie-Screening
Brustkrebs ist bundesweit die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Studien haben gezeigt, dass eine systematische Früherkennung von Brustkrebs, das sogenannte Mammographie-Screening, die Sterblichkeit an Brustkrebs senken kann.
Aktuell haben Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf diese Untersuchung. Ab voraussichtlich 2. August 2027 gilt dies ebenso für Frauen ab 45 Jahren. Denn auch für sie ist wissenschaftlich belegt, dass der erwartete Nutzen größer ist als das Risiko der Untersuchung.
Das Mammographie-Screening umfasst eine schriftliche Einladung, die Screening-Untersuchung, die Durchführung der Abklärungsdiagnostik, die Diagnosestellung und die Überleitung in die Therapie. Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening organisiert das Programm.
Neben der Einladung erhalten die Frauen neben einem Terminangebot eine Broschüre. Sie dient als Entscheidungshilfe und gibt Informationen zum Ablauf der Untersuchung, zu Brustkrebs sowie zu den Vor- und Nachteilen der Teilnahme am Screening.
Ab August 2027 auch für Frauen ab 45
Für die neu anspruchsberechtigten Frauen zwischen 45 und 49 Jahren wird es zunächst ein Informationsblatt geben. Es klärt über den Anspruch auf eine Mammographie auf und enthält jeweils eine Adresse, an die die Frauen sich zur Terminvereinbarung wenden können. Denn bis das Einladungsverfahren auch für diese Altersgruppe bundesweit etabliert ist, können sich die Frauen direkt an eine wohnortnahe Screening-Einheit wenden und dort einen Termin vereinbaren. Dies ist frühestens ab 2. August 2027 möglich.
Ab Januar 2028 sollen dann auch 45- bis 49-jährige Frauen alle zwei Jahre eine schriftliche Einladung erhalten.