Stellungnahme
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Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens

Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. September 2026

Kommentierung

Die KBV begrüßt außerordentlich, dass die Bundesregierung eine Änderung des Strafgesetzbuches vornimmt und den strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens ausweitet und verschärft. Die Strafbemessungsregelung des § 46 Abs. 2 als auch die Ergänzung des § 323c SGB V entsprechen inhaltlich den Forderungen der KBV.

Die Dringlichkeit des Handels zeigen die Zahlen, die eine Umfrage der KBV aus dem Jahr 2024 darlegen und auf die sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf stützt.

Verbale und körperliche Angriffe im Gesundheitswesen nehmen stetig zu. Ärzte, Psychotherapeuten sowie ihre Praxisteams sind am Arbeitsplatz regelmäßig Gewalt ausgesetzt. Laut der 2024 durchgeführten Online-Umfrage der KBV haben 80 Prozent der über 7000 befragten Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisangestellten innerhalb des letzten Jahres verbale Gewalt erlebt. Fast die Hälfte erfuhr in den vergangen fünf Jahren körperliche Gewalt bei der Ausübung der Tätigkeit.

Es ist ebenso erfreulich, dass der Gesetzgeber erkannt hat, das Strafmaß zu verschärfen und den strafrechtlichen Schutz nicht nur auf Ärzte, Psychotherapeuten sowie deren Praxispersonal, sondern auch auf sämtliche Heilberufe und weitere Gesundheitsberufe auszuweiten.

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