Finanzierung Seit Jahren unzureichend
Finanzmittel für die ambulante Versorgung
Jährlich verhandeln KBV und GKV-Spitzenverband über die Finanzmittel für die ambulante Versorgung. Der Rahmen dafür ist – anders als bei Tarifverhandlungen – einem gesetzlich engen Korsett unterworfen.
Im entsprechenden Paragrafen des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) ist geregelt, welche Faktoren für die Anpassung des sogenannten Orientierungswertes – also die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen – berücksichtigt werden können. So weit, so gut.
Ein Bruchteil für die Praxen
In der Realität decken die Finanzmittel oft nicht die tatsächlichen Kosten der Versorgung. Gerade einmal 15 Prozent der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fließen in die vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen.
Beim Blick auf die Entwicklung der GKV-Ausgaben wird deutlich, dass die Ausgaben für die Behandlung in den Praxen weit weniger ausmachen als im stationären Bereich. In Zahlen ausgedrückt: Während die GKV-Ausgaben für die Praxen 2025 bei 50,1 Milliarden Euro lagen, entfielen auf die Krankenhäuser 111,5 Milliarden Euro - bei GKV-Gesamtausgaben von 336,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 beträgt der Anteil der Praxen 15 Prozent (Krankenhäuser: 33 Prozent). Dabei werden 97 Prozent aller Behandlungsfälle in Arzt- und Psychotherapiepraxen versorgt, nur drei Prozent in Krankenhäusern.
Trotzdem formulieren Politik und Kassen häufig Forderungen nach noch mehr Arbeitsstunden und noch mehr Terminen. Wenn Ärztinnen und Ärzte aber künftig ohne jedwede Gegenleistung noch mehr leisten sollen, droht ein ganz anderes Szenario: Weniger Geld könnte in Zukunft weniger Termine bedeuten.
Das Problem ist, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, gerade weil sie sich ihren Patienten verpflichtet fühlen, schon seit Jahren Leistungen erbringen, die sie nicht bezahlt bekommen. Der ambulante Bereich ist seit Jahren unterfinanziert.
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Tragfähige und gerechte Finanzierung
Punktuelle Zuschüsse und Soforthilfen sowie kurzfristige Sparmaßnahmen können die strukturellen Finanzierungsprobleme der GKV nicht dauerhaft lösen. Die Finanzierung für ein stabiles Gesundheitssystem braucht ein langfristiges Konzept, das tragfähig, gerecht und nachhaltig sein muss – insbesondere vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung und dem stetig zunehmenden Fachkräftemangel.
Nur so lässt sich eine hochwertige flächendeckende Gesundheitsversorgung, auf die sich die Menschen verlassen können, sichern.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte Finanzkommission hat sich mit Möglichkeiten, die Beitragssätze kurzfristig zu stabilisieren und mit langfristigen Strukturreformen beschäftigt. Die KBV ist neben anderen Institutionen der Aufforderung zu einer ersten schriftlichen Beteiligung gefolgt und hat eigene Vorschläge zur Beitragsstabilisierung eingereicht. Dabei geht es insbesondere darum, Einsparpotenziale dort zu nutzen, wo sie die Versorgung nicht gefährden.
Die ambulante Versorgung zum Sparziel zu machen, wäre der falsche Weg – stattdessen gilt es, Strukturreformen zu fördern, die langfristig Effizienzpotenziale erschließen.
Forderungen zu einer angemessenen und nachhaltigen Finanzierung für ein zukunftssicheres Gesundheitswesen
Praxen kein Kostentreiber
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen ist angespannt, ihre Geldpolster sind arg geschrumpft. Zweifellos bestehen Einsparpotenziale in der GKV; beispielsweise durch Ambulantisierung. Zudem gibt es erhebliche finanzielle Belastungen zulasten der Versichertengemeinschaft – etwa bei Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, bei Investitionskosten für Krankenhäuser oder bei der Digitalisierung. Gelder, die eigentlich in die Patientenversorgung gehören, werden zweckentfremdet.
Da sich der Druck auf die Sozialsysteme – und damit auch auf die GKV – nicht zuletzt durch die älter werdende Generation der sogenannten „Babyboomer“ weiter erhöhen dürfte, ist aus Sicht der KBV eine Neuausrichtung für eine angemessene Finanzierung des Gesundheitswesens unabdingbar. Dafür sind vor allem langfristige Strukturreformen für die gesetzliche GKV erforderlich. Klar ist: Die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung ist kein Kostentreiber: Der ambulante Bereich verursacht gerade einmal 16 Prozent der GKV-Ausgaben. Dabei stemmen die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten insgesamt 97 Prozent der Versorgung.
Einsparpotenzial bei versicherungsfremden Leistungen
Das Leipziger Forschungsinstitut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) berechnet für 2023 ein Volumen von knapp 60 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen. Der aktuelle Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt bei 14,5 Milliarden Euro. Das heißt: Es ergibt sich eine Deckungslücke und damit ein Einsparpotenzial für die GKV von 45,3 Milliarden Euro - also nahezu die Summe für die gesamte vertragsärztliche Versorgung.
Einsparungen dürfen nicht dort ansetzen, wo sie die Versorgung destabilisieren. Denn der ambulante Sektor schultert nach wie vor 97 Prozent aller Behandlungsfälle des gesamten Gesundheitsbereichs.
Praxen als Wirtschaftsmotor
Das ambulante System ist nicht nur für die medizinische Versorgung der Menschen hierzulande relevant, sondern längst ein maßgeblicher Faktor für die deutsche Wirtschaft. Die 99.000 Praxen tragen 51,6 Milliarden Euro zur Bruttowertschöpfung bei und stellen nahezu 800.000 Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Zahl der Beschäftigten hat mittlerweile die Autoindustrie überholt. Folglich sind die Praxen auch für die Stabilität des Wirtschaftsstandorts Deutschland bedeutend.
Dauerbrenner Entbudgetierung
Seit Jahren ist die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen ein zentrales Thema. Eine Budgetierung führt dazu, dass erbrachte Leistungen nicht vergütet werden. Daher hat sich die KBV stets für eine Entbudgetierung eingesetzt – sowohl in der hausärztlichen als auch in der fachärztlichen Versorgung.
Budgetierung bedeutet, dass das Geld, das Ärzte und Ärztinnen für die Behandlung von gesetzlich Versicherten bekommen, von den Kassen nach oben begrenzt ist. Das heißt: Den Praxen wird im Bundesdurchschnitt ein bestimmter Prozentsatz ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet. Budgets wurden einst etabliert, um Überversorgung zu verhindern.
Nach über 30 Jahren wurde diese zentrale Forderung der Ärzteschaft nun zumindest teilweise erfüllt: Seit 1. Oktober 2025 werden nahezu alle hausärztlichen Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Die KBV hatte wiederholt die vorherige Bundesregierung ermahnt, ihre Ankündigung, die Budgets in der hausärztlichen Versorgung abzuschaffen, einzulösen. Kurz vor seiner Auflösung hat der alte Bundestag im Februar 2025 mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Entbudgetierung beschlossen.
Gleichzeitig bewertet die KBV nach wie vor kritisch, dass die Endbudgetierung an hausärztliche Pauschalen geknüpft ist, die dazu führen, dass innerhalb der Hausärzteschaft umverteilt werden muss. Das konterkariert das eigentliche Ziel, die hausärztliche Versorgung in der Fläche zu stärken.
Zudem ist die Endbudgetierung der Hausärzte aus Sicht der KBV nur ein erster Schritt, denn auch die Leistungen der Fachärzte müssen in voller Höhe vergüten werden. Rund 13 Prozent aller fachärztlich erbrachten und von GKV-Versicherten in Anspruch genommenen Leistungen fanden allein im Jahr 2024 ohne Bezahlung statt. Das entspricht fast 43 Millionen Terminen und 2,3 Milliarden Euro, die von den Krankenkassen auf dem Rücken der Fachärzte gespart werden.
Honorarverteilung und -berechnung: Wie kommt das Geld zum Arzt?
Die knapp 192.000 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland werden nach einem komplexen System honoriert. Der weitaus größte Teil der Vergütung stammt von den gesetzlichen Krankenkassen und wird durch den Arzt im Rahmen seiner vertragsärztlichen Tätigkeit erwirtschaftet.
Die Krankenkassen stellen für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten einen bestimmten Betrag zur Verfügung – die sogenannte Gesamtvergütung. Das Geld geht nicht direkt von den Krankenkassen an den Arzt oder Psychotherapeuten, sondern an die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die es wiederum an die Ärzte verteilen.
Diese Honorarverteilung ist notwendig, da der unbegrenzten Leistungsinanspruchnahme durch die Patienten nur begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehen. Die Verteilung in der KV löst diesen Widerspruch auf.
Zunächst reicht der Arzt quartalsweise für alle behandelten Patienten seine Abrechnung bei der KV ein. Die Grundlage für die Abrechnung bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Er ist eine Art Katalog und umfasst alle Leistungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
Seit 2009 steht hinter jeder Leistung nicht nur eine Punktzahl, sondern ein fester Euro-Wert. Dieser Euro-Wert kommt zustande, indem die den Einzelleistungen zugeordneten Punkte mit dem Orientierungswert multipliziert werden.
Ein Großteil der ambulanten Leistungen wird aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) honoriert. Diese unterliegt einer Mengenbegrenzung und es können nicht alle abgerechneten Leistungen zu den Preisen vergütet werden, die im EBM stehen. Hat der einzelne Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut eine bestimmte Leistungsmenge im Quartal überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Leistungen nur zu abgesenkten Preisen vergütet.
Zusätzliches Geld stellen die gesetzlichen Krankenkassen außerdem für Leistungen außerhalb der MGV als extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) bereit. Dazu zählen besonders förderungswürdige Leistungen wie Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen oder ambulante Operationen. Diese Leistungen bekommt der Arzt in der Regel zu Preisen der Euro-Gebührenordnung honoriert.